AGB

AGB für Therapie und Coaching


Yvonne Dachs-Stoffel ist Heilpraktikerin für Psychotherapie, psychologische Beraterin, Hypnose-Therapeutin & Coach – nachfolgend YDS genannt.

Mit Vereinbarung eines Termins willigt die Klientin/der Klient in folgende Vertragsbedingungen ein:

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die psychotherapeutische (Einzel- oder Gruppen-) Behandlung und das Coaching in Form von Einzel-, Gruppen- oder Businesscoaching. Das konkrete Vorgehen/die konkrete Intervention erfolgt auf der Grundlage des definierten Themas der Klientin/des Klienten.
  2. Im Rahmen der zu erbringenden Leistungen können u.a. auch verschiedene Methoden Anwendung finden, die derzeit weder schulmedizinisch noch wissenschaftlich anerkannt sind. YDS wählt in Absprache mit der Klientin/dem Klienten den Stil und die Intervention, die nach ihrem Ermessen für die Klientin/den Klienten am besten geeignet sind. Dies bedingt, dass sie bedarfsgerecht alle ihr zur Verfügung stehenden Methoden und Wirkverfahren (wie z.B. Hypnose, psychologische Beratung, Coaching, etc.) nutzen kann.
  3. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/r Klienten/in kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
  4. Psychotherapeutische Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Diagnose und der Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert nach der ICD 10 und sind von der Umsatzsteuer befreit. Alle anderen Leistungen, d.h. Leistungen ohne einen direkten Zusammenhang mit einer Diagnose mit Krankheitswert, sind in der Regel Coachingleistungen.
  5. Die Anzahl und Dauer der gemeinsamen Termine werden mit der Klientin/dem Klienten bedarfsgerecht und individuell abgestimmt.
  6. Die Termine finden in der Regel im Praxisraum in der Elisabethstraße 35 in 94086 Bad Griesbach statt. Sofern das Thema hierfür geeignet ist, besteht die Möglichkeit, ggf. einzelne Termine auch online per virtuellem Meeting (z.B. mit Zoom oder ähnlicher Software) durchzuführen. Termine sind auch in der freien Natur oder an einem dritten Ort möglich. Im Ausnahmefall werden therapeutische Leistungen auch im Rahmen eines Hausbesuchs erbracht.
  7. Die Behandlung/Beratung von YDS ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch eine Ärztin/einen Arzt. Der/die Klient/in ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in die Behandlung einer Ärztin/eines Arztes zu begeben.
  8. Der Behandlungsvertrag kommt mit verbindlicher Terminbestätigung durch YDS zustande.

§ 2 Mitwirkung der Klientin / des Klienten

  1. Grundvoraussetzung für eine therapeutische Behandlung ist, dass YDS die erforderlichen Anamnese- und Diagnoseauskünfte gegeben werden sowie die Klientin/der Klient ggf. angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen durchführen lässt. YDS ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn die Klientin/der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
  2. Zur Erreichung der erforderlichen Bedingungen für Verhaltens- und Einstellungsänderungen sowie notwendiger Lernprozesse im Rahmen eines Coachings/der Therapie bedarf es einer vertrauensvollen Offenheit zwischen Coach und Klientin/Klient. Hierzu ist es notwendig, dass die Klientin/der Klient alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet und alle sonstigen relevanten Inhalte mitteilt. Es bedarf auch der Erfüllung und Umsetzung erarbeiteter, vereinbarter Aufgaben und Lösungen durch die Klientin/den Klienten. Ohne entsprechende Mitwirkung der Klientin/des Klienten, kann das Coachingziel ggf. nicht erreicht werden.

§ 3 Vergütung

  1. Für die oben genannten Coaching-, sowie (hypno-)therapeutischen Leistungen wird eine Vergütung, wie unter „Preise“ aufgeführt vereinbart > zu den Preisen
  1. Therapie- und Einzelcoachingleistungen können für 60, 90 oder 120 Minuten gebucht werden.
  2. Sofern Leistungen außerhalb des Praxisraums erbracht werden, stimmen sich die Vertragsparteien im Einzelfall vorab über die Tragung eventuell zusätzlich anfallender Kosten (z.B. Reisekosten, Tagungspauschalen und Seminarraumkosten etc.) ab.
  3. Sollten vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, sind diese bitte rechtzeitig abzusagen. Alle Absagen unter 24 Stunden werden mit einer Gebühr in Höhe von 50% der angesetzten Kosten berechnet.
  4. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für oben genannte Leistungen grundsätzlich nicht. Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) ist das Erstattungsverhalten uneinheitlich, je nach Tarif der/des Versicherten und je nach Versicherung werden die Kosten ganz, teilweise oder gar nicht erstattet. Sollte die Klientin/der Klient Kostenerstattung durch die PKV begehren, klärt sie/er selbstständig und eigenverantwortlich im Vorfeld mit der jeweiligen privaten Krankenkasse ab, ob die Kosten ggf. erstattet werden.
  5. Der nach erfolgter Leistungserbringung in Rechnung gestellte Betrag ist unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch die private Krankenversicherung sofort und in bar – soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde – zur Zahlung fällig. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/In sowie den Behandlungszeitraum, die Leistungsart und ggf. die Diagnosestellung.

§ 4 Vertraulichkeit und Schweigepflicht

  1. YDS unterliegt der Schweigepflicht und verpflichtet sich zu Stillschweigen über sämtliche Klienteninformationen (d.h., auch die Information, dass die Klientin/der Klient sich überhaupt in Behandlung befindet), von der/dem sie nur von der Klientin/vom Klienten selbst entbunden werden kann.
  2. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn YDS aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist – beispielsweise bei der Meldepflicht bestimmter Diagnosen – oder auch auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
  3. Eine weitere Ausnahme von der Schweigepflicht ist bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung durch die gesetzlichen Verpflichtungen zu entsprechenden Maßnahmen gegeben.

§ 5 Datenschutz und Informationssicherheit

  1. YDS wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten.
  2. Bei Verwendung von nicht ihrem Zugriff unterliegenden Systemen (z.B. E-Mail, Zoom, Skype, Jitsi Meet, WhatsApp oder Signal etc.) gelten die Regelungen der jeweiligen externen Systemanbieter.
  3. Die Klientin/der Klient erklärt sich bei Verwendung der vorgenannten externen Systeme mit den Vertragsbedingungen und den jeweiligen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Anbieter einverstanden.
  4. Die Klientin/der Klient hat für eine optimale Betreuung/Behandlung in die Verarbeitung personenbezogener Daten/Gesundheitsdaten einzuwilligen und diese Einwilligung sowie die entsprechende Widerrufsbelehrung unterschrieben zum ersten Termin mitzubringen. Im Falle eines Online-Termins ist das Dokument im Vorfeld unterzeichnet an YDS zu zusenden. Das zu unterschreibende Formular wird vor dem ersten Termin zugesandt.
  5. Weitere Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie auf der Homepage unter www.yvonne-dachs-stoffel.de/datenschutz

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. YDS ist nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen und einschließlich dieser Formabrede bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien am nächsten kommen.